Rechtliche Hinweise

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Bindung / Gewährleistung

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Kein Angebot und keine Beratung in Bezug auf Webseiteninhalte

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Dementsprechend ist kein Element dieser Webseite Bestandteil eines wie auch immer gearteten Angebots.

Ihre Kommunikationswege und unsere Kommunikationssprache

Die maßgebliche Sprache für unsere Vertragsunterlagen, Informationen und unsere Kommunikation ist deutsch. Als Kommunikationswege stehen Ihnen – basierend auf den o. g. Kontaktdaten – persönliche, telefonische oder elektronische Kontaktaufnahmen zur Verfügung.

Gern vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen zu einem persönlichen Gespräch in unseren Geschäftsräumen unter der oben genannten Adresse. Nach Absprache besuchen wir Sie selbstverständlich auch in Ihren Geschäfts- oder wunschgemäß in Ihren Privaträumen oder an weiteren von Ihnen gewünschten Orten.

Hinweise zu unseren Gesprächen, Kommunikation und Auftragserteilung

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sind Gespräche und Kommunikation in Bezug auf die Annahme, Weiterleitung und Ausführung von Wertpapierdienstleistungen und –tätigkeiten aufzuzeichnen. Daher erbringen wir diese Dienstleistungen nicht telefonisch. Sollte dies in Ausnahmefällen dennoch erforderlich sein, weisen wir Sie darauf hin. In diesem Fall steht Ihnen eine Kopie der Aufzeichnungen über dieses Telefongespräch auf Anfrage über einen Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung.

Aufträge können Sie uns postalisch, per Telefax und mittels eines per E-Mail übersandten eingescannten Dokuments zukommen lassen. Ihr Auftrag muss Ihre Unterschrift aufweisen. Aufträge per E-Mail unterliegen standardmäßig keinen besonderen Sicherungsmaßnahmen und können möglicherweise von nicht berechtigten Dritten eingesehen werden. Wir bieten bei der Kommunikation über E-Mail zusätzliche Sicherungsmaßnahmen an. Diese sind nur zugänglich, sofern Sie diese ebenfalls technisch eingerichtet haben. Andernfalls erfolgt keine Berücksichtigung besonderer Sicherungsmaßnahmen bei der Kommunikation über E-Mail. Die Details der besonders sicheren Kommunikation erörtern wir Ihnen jederzeit gern individuell.

Urheberrecht

Sämtliche Rechte, Titel und Ansprüche (einschließlich Copyrights, Marken, Patente und anderer Rechte an geistigem Eigentum sowie sonstiger Rechte) an, für und aus allen Informationen und Inhalten (einschließlich aller Texte, Daten, Grafiken und Logos) auf dieser Webseite unterliegen uneingeschränkt den jeweils gültigen Bestimmungen und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Durch die Nutzung der Website erlangen Sie keine Rechte an dem Inhalt. Das Copyright für veröffentlichte, von der Schön & Co GmbH selbst erstellte Inhalte bleibt allein bei der Schön & Co GmbH. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Inhalte, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte ganz oder in Teilen in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen oder in sonstiger Form ist ohne schriftliche Zustimmung der Schön & Co GmbH nicht gestattet. Es ist dann der Umfang der Gestattung zu beachten und ein Hinweis auf die Herkunft der Vervielfältigung und die Rechte der Schön & Co GmbH anzubringen.

Produktinformationen

Diese Webseite bildet keine vertragliche Basis für eine Finanzdienstleistung, sondern dient ausschließlich Informations- und werbezwecken. Wenn Sie hinsichtlich jedweder Informationen auf dieser Webseite Fragen haben sollten, kontaktieren Sie uns bitte.

Unser unternehmenseigenes Beschwerdemanagement und Schlichtungsstelle

Falls Sie mit einer unserer Leistungen oder uns nicht zufrieden sein sollten, bieten wir Ihnen eine Klärung über unser unternehmenseigenes Beschwerdemanagement an. Als Kommunikationswege für Ihre Anfragen stehen Ihnen unsere oben genannten Kontaktdaten zur Verfügung. Die Bearbeitung Ihrer Beschwerde erfolgt für Sie selbstverständlich kostenfrei. Sie erhalten von uns innerhalb von 10 Werktagen eine schriftliche Rückmeldung zu Ihrer Anfrage. Sollte dies in der genannten Frist aufgrund der Art oder Umfang Ihrer Beschwerde nicht möglich sein, teilen wir Ihnen die Gründe hierfür sowie unsere Einschätzung mit, wann die Klärung voraussichtlich abgeschlossen sein wird.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen ein kostenfreies Schlichtungsverfahren an, sollte Ihre Anfrage nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst worden sein. Durch unsere Zughörigkeit zu dem Verband unabhängiger Vermögensverwalter sind wir der Schlichtungsstelle VuV-Ombudsstelle (https://vuv-ombudsstelle.de) in der Stresemannallee 30 in 60596 Frankfurt am Main angeschlossen.

Unsere Ausführungsgrundsätze

Die für unsere Zusammenarbeit maßgeblichen Ausführungsgrundsätze stellen wir Ihnen selbstverständlich vor Beginn unserer Zusammenarbeit zur Verfügung. Darüber hinaus veröffentlichen wir auf unserer Internetseite unseren separaten Bericht zur Ausführungsqualität bis spätestens jeweils zum 30.04 des Folgejahres. 

Unsere Ausführungsgrundsätze finden keine Anwendung, wenn Sie über Ihre depotführende Stelle unseren Schön & Co Nachhaltigkeitsfonds ordern. In diesem Fall erfolgt der Kauf nach dem gängigen Verfahren bei Investmentvermögen über die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. entsprechend der Ihnen von Ihrer Abwicklungsstelle mitgeteilten Informationen. Unseren Bericht zur Ausführungsqualität für die Jahre 20212022 und 2023 finden Sie hier.

Informationen zu unserer Entlohnung und möglichen Zuwendungen

Wir legen besonderen Wert auf stabile und langfristig wachsende Kundenbeziehungen. Gewinnmaximierungen sind kein Bestandteil unserer unternehmerischen und nachhaltigen Geschäftsstrategie. Unabhängigkeit und maximale Transparenz sind daher für uns wichtige Grundsätze unserer Zusammenarbeit. Unsere weiterführenden Informationen zu unserer Entlohnung erhalten Sie hier.

Unser Interessenkonflikt-Management

Bei der Ausübung unserer Dienstleistungen stehen Ihre Wünsche, Ziele und Interessen an erster Stelle. Dieses bedeutet für uns, dass wir sicherstellen, dass wir keinen finanziellen Vorteil zu Ihren Ungunsten erzielen oder einen finanziellen Verlust zu Ihren Lasten vermeiden. Wir verfolgen keine eigenständigen Interessen, die nicht mit Ihrem Interesse übereinstimmen. Darüber hinaus haben wir keine finanziellen oder sonstigen Anreize, die Interessen eines anderen Kunden oder einer Kundengruppe über Ihre Interessen zu stellen. Für unsere Dienstleistungen erhalten wir keine finanziellen Anreize oder sonstige Anreize von Dritten. Unsere weiterführenden Informationen zu unserem Interessenkonflikt-Management erhalten Sie hier

Informationen über die Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Investmententscheidungen

Als einer der ältesten Vermögensverwalter in Deutschland mit einer 1968 beginnenden Historie sehen wir eine auf die Zukunft ausgerichtete Unternehmensstrategie als wesentliches Ziel an. Wir investieren vorwiegend in Unternehmen, die ressourceneffizient wirtschaften. Unter Berücksichtigung Ihrer jeweiligen Kundenwünsche, die wir in diesem Bereich zu Beginn der Zusammenarbeit erfragen sowie regelmäßig erneuern, definieren wir entsprechende Anlagerichtlinien, die maßgeblich für unsere Investitionsentscheidungen sind.

Als Nachhaltigkeitsrisiko im Sinne von Artikel 2 Ziffer 22 der Offenlegungs-Verordnung (EU) wird ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung definiert, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnte.

Negative Ereignisse können sich dabei unterschiedlich stark auswirken. Negative Ereignisse können beispielsweise physische Schäden aufgrund von extremen Wettereinflüssen sein, unverhältnismäßig hohe Investitionsaufwendungen, Strafzahlungen aufgrund der Missachtung geltender Gesetze, Reputationsschäden aufgrund der Missachtung von Klima-, Umweltschutz oder sozialen Werten und Normen.

Aus diesen Faktoren leiten sich Chancen und Risiken ab. Diese Nachhaltigkeitsrisiken steuern wir, indem unser unternehmenseigenes Research neben den wirtschaftlichen Kennzahlen auch den ökologischen und sozialen Einfluss der Unternehmen berücksichtigt und das Risiko von Unternehmen in diesem Bereich identifiziert und bewertet. Auf dieser Basis wird entschieden, ob eine grundsätzliche Investition in ein Unternehmen möglich ist.

Unser Research legt ebenfalls fest, wie hoch die maximale Beimischung eines Unternehmens sein darf. Dazu tragen wir Unternehmensdaten, Analystenaussagen, Wertentwicklungen und Informationen über Unternehmen aus frei zugänglichen Kapitalmarktinformationen zusammen und ergänzen diese um unsere eigenen Analysen und Bewertungen. So stellen wir sicher, dass unsere Auswertungen breit diversifizierte Informationen beinhalten.

Darüber hinaus beinhaltet unser Investmentprozess u.a. Ausschlusskriterien, um das Risiko negativer Ereignisse zu reduzieren und Emittenten auszuschließen, die nicht mit unseren ESG-Bedingungen konform sind.

Emittenten, die gegen die folgenden Kriterien verstoßen, werden aus unserem Anlageuniversum ausgeschlossen: Kriterium Wesentlichkeitsgrenze (% des Umsatzes): Konventionelle Waffen / Rüstungsgüter >= 10% Kontroverse Waffen >=0% Tabakproduktion >=5% Kohle (Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb) >=30%.

Ein negativer Einfluss durch Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Investition kann jedoch nie ganz ausgeschlossen werden. Insbesondere Nachhaltigkeitsrisiken, die schwer zu identifizieren sind, können sich stärker auf den Wert einer Investition auswirken. Durch eine bestmögliche und breite Streuung auf verschiedene Emittenten reduzieren wir derartige Nachhaltigkeitsrisiken.

Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in unsere unternehmensinterne Organisation ein. Unser unternehmerisches Ziel ist nicht eine (kurzfristige) Gewinnmaximierung, sondern das kontinuierliche Wachstum unseres mittelständischen Familienunternehmens durch Faktoren wie beispielsweise maximale Transparenz und Kundenorientierung. Diesen Fokus legen wir auch auf die Gestaltung unserer Arbeitsverhältnisse mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und unseren Kodex guter Unternehmensführung. Unser Vergütungssystem steht stets im Einklang mit nachhaltigem Wirtschaften und berücksichtigt unsere Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Erklärungen zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a, Abs. 2 der EU-Offenlegungs-Verordnung bzw. Art. 4 Abs. 5 a Offenlegungs-Verordnung) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet.

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.

Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Vermögensverwalter gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen nicht darstellbar.

Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen.

Daher sind wir gehalten, u.a. auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese in der aktuell definierten Form vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b) Offenlegungs-VO bzw. Art. 4 Abs. 5 b) Offenlegungs-VO).

Wir erklären ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Wir verfolgen insbesondere die Weiterentwicklung der technischen Bewertungskriterien in Bezug auf die gesetzlichen Verordnungen. Einen weiteren Schwerpunkt legen wir auf die Veröffentlichungen der Unternehmensberichte, die dann erstmals den Anteil ökologischer nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten im Sinne der gesetzlichen Vorgaben ausweisen werden.

Darüber hinaus verfolgen wir unverändert das Informationsangebot renommierter Datenanbieter in Bezug auf die gesetzlich geregelten Nachhaltigkeitsstufen.

Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren individuellen Anlagestrategien ist nicht beabsichtigt.

Die unserem Finanzprodukt (Vermögensverwaltungsstrategie) zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten im Sinne der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 („Taxonomie-Verordnung“).

Fondsmanager Schön & Co Nachhaltigkeitsfonds

Unabhängig von unserer individuellen Vermögensverwaltungsmandaten sind wir Fondsmanager des Schön & Co Nachhaltigkeitsfonds. Dieser wird von der unabhängigen Ratingagentur Morningstar mit der höchsten Nachhaltigkeitsbewertung geführt. Entsprechend Abschnitt 4.6. des von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlichten Verkaufsprospektes werden Nachhaltigkeitsrisiken wie folgt in den Investmentprozess einbezogen. Bitte klicken Sie hier, um zu dem Verkaufsprospekt zu gelangen.

„Der Fonds berücksichtigt aufgrund seiner Konzeption Nachhaltigkeitskriterien. Nachhaltigkeitsrisiken werden hierdurch gemindert. Als Nachhaltigkeitsrisiken sind dabei Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu verstehen, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können, in welches der Fonds investiert ist. Mögliche nachhaltigkeitsbezogene Risiken, welche die negativsten Auswirkungen auf die Rendite des Fonds haben könnten, liegen nach aktuellem Kenntnisstand im Bereich der klimabezogenen Risiken.

Hierbei ist zwischen physischen und transitorischen Risiken zu unterscheiden. Physische Risiken entstehen anlassbezogen oder aufgrund längerfristig veränderter Klimaverhältnisse durch den Klimawandel und können durch die unmittelbare Beschädigung von Vermögenswerten oder mittelbare Folgen durch die Unterbrechung der Lieferkette finanzielle (negative) Konsequenzen nach sich ziehen. Transitorische Risiken können umfangreiche politische, technologische und marktbezogene Veränderungen sein, welche bei der Einhaltung von Bestimmungen zur schnelleren Umsetzung einer kohlenstoffarmen Wirtschaft entstehen. In diesem Kontext geht ein potenzielles Risiko von den sogenannten Stranded Assets aus. Es handelt sich hierbei um Vermögenswerte, welche aufgrund politischer Entscheidungen oder nicht mehr gegebener wirtschaftlicher Überlebensfähigkeit kein wirtschaftliches Ergebnis mehr erzielen. Unternehmen, in welche der Fonds investiert ist und welche zeitgleich über potenzielle Stranded Assets verfügen, könnten ein Risiko für eine negative Beeinflussung der Rendite des Fonds durch diese nachhaltigkeitsbezogenen Risiken darstellen. Auch Ereignisse, Entwicklungen oder Verhaltensweisen, die den Bereichen Soziales und Unternehmensführung zuzuordnen sind, können negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens in welches der Fonds investiert ist entfalten, wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintritts nicht hinreichend in die Bewertung der betroffenen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten eingepreist ist. Auch Auswirkungen auf die Reputation sind möglich, welche wiederum negativen Einfluss auf die Rendite des Fonds haben könnten.

Zu beachten ist, dass die Möglichkeit zur Berücksichtigung substanzieller Nachhaltigkeitskriterien /-risiken maßgeblich von der Verfügbarkeit entsprechender Informationen im Markt abhängt. Nicht für alle Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft über die verwalteten Fonds und Mandate investiert, sind die benötigten Daten in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität vorhanden. Durch die Kooperation mit einem international renommierten ESG-Datenanbieter wird diese Problematik allerdings nach Einschätzung der KVG im Rahmen der Möglichkeiten bestmöglich adressiert. Die KVG wird die Datenlage regelmäßig überprüfen.

Durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen der Anlagestrategie ist i.d.R. nicht mit negativen Auswirkungen auf die Rendite des Fonds aufgrund von Nachhaltigkeitsrisiken zu rechnen, es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Details zur Ausrichtung des Fonds mit Blick auf Nachhaltigkeitskriterien können dem Abschnitt „Anlageziele und –strategie“ entnommen werden

Generell gilt, dass die Wahrung des Anlegerinteresses für die Gesellschaft stets die höchste Priorität hat. Sollte die Art des Produktes, die Art des Managementansatzes oder das Anlegerinteresse der Umsetzung etwaiger nachhaltigkeitsbezogener Kriterien entgegenstehen, so hat die Bewirtschaftung des Mandates im besten Anlegerinteresse stets Vorrang. Nach Ansicht der Gesellschaft steht dieses Vorgehen im Einklang mit den Vorgaben des KAGB und den Wohlverhaltensregeln des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.“

Unsere Mitwirkungspolitik gemäß § 134 b Aktiengesetz

Unsere Grundsätze zur Mitwirkungspolitik erhalten Sie hier.